BGM PRO Oldie Edition (Vintage Blechdose) 2-Takt Synthetiköl ist ein erstklassiges und hoch belastbares Zweitaktöl welches die strenge japanischen JASO FC Prüfnorm erfüllt. Basierend auf einem ausgezeichneten Grundöl sorgen viele hochwertige Additive für einen ausgezeichneten Schutz aller Komponenten. Die hohe Klassifizierung als JASO FC macht es ausgesprochen raucharm, perfekt geeignet für den Einsatz in Motoren mit Katalysator. Die nahezu rückstandsfreie Verbrennung hält den gesamten Abgastrakt sauber und sorgt für eine lange Lebensdauer von Auspuff und Zylinder. Die speziellen Additive sorgen unter hoher Motorlast für einen stabilen Schmierfilm in allen Temperaturbereichen. Korrosionsschutz ist genauso selbstverständlich wie die selbst mischenden Eigenschaften und die Verwendbarkeit in Motoren mit Ölpumpe und Einspritzsystemen. Die Einordnung in die höchste ISO Prüfkategorie belegen beeindruckend die hohe Belastbarkeit und Qualität des BGM Synthetik Öles.
Verwendbar für :
Alle Zweitakter (Selbstmischung, Getrenntschmierung, Einspritzer etc.)
Details:
Raucharm
Deutlich sauberere Verbrennung als mineralische Öle
Für alle luft- & wassergekühlte Zweitaktmotoren
Flammpunkt: 72° C
Stockpunkt: -22° C
API
JASO
ISO
QUALITY
o
FA
+
FB
EGB
++
TC
FC
EGC
+++
TC+
FD
L-EGD
Geprüft nach:
Altölentsorgung Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen: -- Vebrennungsmotorenöle -- Getriebeöle -- Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Sie können das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, welche der bei uns gekauften Menge entspricht.
Rückgabeort ist unser nachfolgend genannter Verkaufsort: SCOOTER CENTER GmbH Kurt-Schumacher-Str. 1 50129 Bergheim - Glessen www.scooter-center.com Direktanfragen unter Telefon 02238-307430.
Führen Sie den Ölwechsel selber aus, nutzen Sie die örtlichen Möglichkeiten, bei Wertstoffannahmestellen (z.B. Recyclinghof) Ihr Altöl (evtl. gegen eine Gebühr) abzugeben. Ob Ihre örtliche Werstoffannahmestelle Altöl annimmt, erfahren Sie i.d.R. vor Ort oder bei Ihrer zuständigen Gemeinde.
Annahme und Entsorgung nehmen wir gemäß Paragraph 8 der Altölverordnung (§8 AltölV) vor.